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Urheberrecht
Wenn Sie mehr zum Urheberrecht erfahren möchten, werden Sie auf dieser Seite fündig: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/
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Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes entsteht in dem Moment, in dem das Werk geschaffen wird (vgl. Art. 29 URG). Für den Schutz eines Werkes bedarf es weder eines Eintrags in einem Register noch einer Anmeldung einer Plattform. Auch auf dem Werk selbst braucht es an sich keinen Hinweis darauf, dass das Werk geschützt ist. Häufig anzutreffen ist jedoch das Copyright-Symbol © in Verbindung mit dem Jahr der ersten Veröffentlichung und dem Namen des Inhabers der Urheberrechte. Diese Bezeichnung ist zwar für den Schutz ebenfalls nicht erforderlich, aber durchaus nützlich und macht auf den Schutz aufmerksam. Solange nicht anderes nachgewiesen ist, gilt als Urheberin oder Urheber, wer auf den Werkexemplaren mit dem eigenen Namen, Pseudonym oder einem Kennzeichen genannt wird.
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